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Abrechnung​​

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Die Bezahlung erfolgt unmittelbar im Anschluss an den Termin (bar oder per ec-Karte) und Sie erhalten eine Rechnung nach der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte). Diese können Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Die meisten privaten Krankenkassen übernehmen die Kosten in vollem Umfang. Mittlerweile zahlen auch viele gesetzliche Krankenkassen einen Zuschuss zur Osteopathie - bitte informieren Sie sich hierzu vorab bei Ihrer Krankenkasse.

Es ist nicht nötig, dass Sie mir ein Rezept für Osteopathie mitbringen. Falls Sie jedoch für die Einreichung bei Ihrer Krankenkasse eine Verordnung für Osteopathie benötigen, kann ich Ihnen diese gerne ausstellen. Selten wird ein Nachweis über meine fundierte Osteopathie-Ausbildung gefordert - gerne kann ich Ihnen eine Kopie aushändigen.

Farbenpracht
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